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   BSG, 29.11.1973 - 10 RV 41/73   

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https://dejure.org/1973,10079
BSG, 29.11.1973 - 10 RV 41/73 (https://dejure.org/1973,10079)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1973 - 10 RV 41/73 (https://dejure.org/1973,10079)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1973 - 10 RV 41/73 (https://dejure.org/1973,10079)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 10 RV 41/73
    le ichs inko ommens nach der Besoldungsgruppe A 4? BBesG mu tobt Das LSG hat ebenfalls zu Recht das Vorliegen der Prozeßvoraussetzungen für diese Sachentscheidung bejaht" eine Frage, die auch bei einer zugelassenen Revision von Amts wegen durch das Revisionsgericht zu prüfen ist (vgl" BSG 2, 225)" Entgegen der Auffassung des SG war der Widerspruch der Klägerin'zulässig, weil die Herabsetzung des Vergleichseinkommens von Besoldungsgruppe A 4? BBesG auf Besoldungsgruppe A 7 BBesG noch nicht bindend geworden ist" Dabei kann es offen bleiben, ob die Benachrichtigung vom 22 " Mai 1968 noch nach Ablauf der Jehresfrist des 3 66 Ab " 2 SGG wirksam angefochten werden konnte" die Klägerin gegen das Schreiben vom.
  • BSG, 09.04.1970 - 8 RV 445/69

    Zum Inhalt der Neufassung der DV § 30 Abs. 3 und 4 BVG § 5

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 10 RV 41/73
    hat der Beklagte in dem Bescheid vom 24" Mai 4970 ausgeführt: "Die nochmalige Regelung dieser Zeit mit Neufeststellungsbescheid nach 5 62 BVG erübrigt sich, da die Entscheidung vom 220 Mai 4968 bezüglich des Schadensausgleichs bereits eine Entscheidung nach 5 62 BVG beinhaltete" Das alles beweist, daß der Beklagte ursprünglich selbst davon ausgegangen ist, auch über den 54" Dezember 4966 hinaus den Schadensausgleich auf der Grundlage der Besoldungsgruppe A 44 BBesG festgestellt zu haben° Da somit der Schadensausgleich in dem Bescheid vom 27° Dezember 4966 auf der Grundlage der Besoldungsgruppe A 44 BBesG verbindlich festgelegt werden ist, kann diese Rechtsposition der Klägerin nur über die @@44 VeerG bzw° 62 BVG beseitigt werden" Auf die erstere Vorschrift hat der Beklagte sich nicht gestützto Ihre Voraussetzungen liegen auch nicht vor, weil der Beklagte über den Schul- und Ausbildungsweg des w" zutreffend informiert war, so daß der Bescheid vom 27° Dezember 4966 nicht tatsächlich unrichtig ist" Mit 5 62 BVG kann die Herabsetzung des Vergleichseinkommens ebenfalls nicht begründet werden" Nach der Rechtsprechung des BSG (Vgl° SozR Nr° 40 zu 5 62 BVG; Urteil von 9° April 4970 - 8 RV 445/69 -) stellt die Einfügung eines Satzes 4 in $ 5 Abs" 4 DVO zu % 50 Abs° 5 und 4 BVG idF vom 50" Juli 4964 (DVG 4964) durch die DVO 4968 keine rechtliche Änderung dar° Vielmehr konnte auch im zeitlichen Geltungsbereich der DVO 4964 der Besuch einer im wesentlichen nur Berufs- und Fachwissen vermittelnden Schule wie der Landwirtschaftsschule nicht dem erfolgreichen Abschluß einer Mittelschulbildung gleichgestellt werden" Der Bescheid vom 27" Dezember 4966 hat daher die DVO 4964 unrichtig angewendet° Das kann aber nicht über 5 62 BVG korrigiert werden".
  • BSG, 07.10.1976 - 9 RV 224/75

    Zur Bindungswirkung der Einstufung

    Bisher hat das BSG eine Bestandskraft (SGG § 77, KOVVfG § 24), die sich auf die Besoldungsgruppe als Teil des unveränderten Einstufungsgerüsts erstreckt, nur für men, durch die ein Berufs- oder Witwenschadensausgleich gewährt worden ist (vergleiche BSG 1974-12-17 9 RV 76/74 = BSGE 39, 14; BSG 1973-11- 29 10 RV 41/73 = VersorgB 1974, 59 und BSG 1975-05-22 10 RV 533/74 = BVBl 1976, 31).
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